@ Forderung: Noch einmal ein – letzter – Versuch
******ung:
Ich kann auch "Beziehung" mit "Kuchen" ersetzen - deshalb machts die Sache nicht besser...
Es macht die Sache vor allem auch nicht besser, wenn du immer längere Erwiderungen verfasst!
Ich kann mich nur wiederholen, dass sich Beziehungsunfähigkeit und -unwilligkeit gegenseitig ausschließen, wenn nicht ausnahmsweise beide jeweils aus unterschiedlichen Gründen unabhängig voneinander gegeben sind:
Unfähigkeit liegt vor, wenn jemand nicht kann, obwohl er will.
Unwilligkeit liegt vor, wenn jemand nicht will, obwohl er kann.
Oder wie es schon
raubkaetzchen70 ausgeführt hat:
**********hen70:
Der erstere mag es ändern wollen, aber nicht können - der zweitere mag es ändern können, aber nicht wollen.
******ung:
Ich WILL KEINEN Kuchen backen - dann wird das nichts, weil ich dazu dann nicht in der Lage bin...
FALSCH: Dann wird das nichts, weil du es infolge deines Unwillens nicht unternimmst, einen Kuchen zu backen, obwohl du es kannst, dazu also sehr wohl in der Lage bist! Insoweit ist den Ausführungen von
Heleyn zuzustimmen:
****yn:
Allerdings kann man doch nicht behaupten, dass man, wenn man nicht Kuchen backen will, es auch nicht kann ... Ich bin also keinesfalls unfähig, nur weil ich nicht will.
******ung:
Wenn ich mal nicht willens bin es zu tun - läufts nicht.
RICHTIG: Wobei "läufts nicht" damit gleichzusetzen ist, dass der Erfolg im Sinne eines Ergebnisses (die Beziehung, der Gehorsam oder der Kuchen) infolge der unterbliebenen Handlung ausbleibt. Daher schrieb ich in meinem letzten Beitrag hierzu ja schon, dass Beziehungsunwilligkeit entgegen deiner Annahme nicht eine Beziehungsunfähigkeit, sondern vielmehr eine -losigkeit zur Folge hat.
******ung:
Nochmal:
Bin ich nicht WILLENS etwas zu tun - bin ich dazu nicht FÄHIG.
Weil mein Unwille dafür sorgt das ich es nicht kann...
NOCHMAL: Dein Unwille sorgt lediglich dafür, dass du es nicht unternimmst und somit auch keinen Erfolg im Sinne eines Ergebnisses herbeiführst! Dies hat aber keinen Einfluss auf die Frage, ob du es kannst, also dazu fähig bist!
******ung:
Viele missbrauchte Frauen sind ein Leben lang danach Beziehungsunfähig.
Manche sind aber auch "nur" ne Zeitlang nicht willens sich jemandem zu nähern um eine Beziehung einzugehen - verständlicherweise. Dennoch macht dieser Unwille eine Beziehung einzugehen sie Beziehungsunfähig...
FALSCH: Wenn sie infolge des Missbrauchs lediglich "nicht willens" sind, sich auf jemanden einzulassen, können sie das ja gerade noch – sie bräuchten es nur zu wollen. Das aus dem Missbrauch resultierende Trauma macht sie jedoch in den meisten Fällen unfähig, sich auf jemanden einzulassen. Sie sind dann eben nicht lediglich unwillig – vielmehr können sie es einfach nicht!
******ung:
Habe ich eine innere Sperrhaltung zu etwas - dann komme ich da nur sehr schwer wieder raus...egal um was es sich handelt...deshalb gehen viele Menschen ja auch zu Therapeuten...
EBEN: Ist aber die Behandlung durch einen Therapeuten medizinisch indiziert, dann liegt dem auch immer eine zumindest teilweise Unfähigkeit zugrunde, die innere Sperrhaltung zu durchbrechen. So wie sich eine Frau mit einem Missbrauchstrauma nicht auf einen Mann einlassen kann, ist auch eine Person mit einer Angst- oder Zwangsstörung nicht fähig, z. B. den Briefkasten zu öffnen, sich in eine enge Menschenmenge oder auf einen hohen Turm zu begeben oder das Haus zu verlassen, ohne sich zuvor dreimal vergewissert zu haben, dass auch der Herd abgeschaltet ist. Würde es sich ausschließlich um eine Frage des eigenen Willens handeln, müsste sich die Person keine therapeutische Unterstützung suchen.
Es haben dir hier nun schon drei Personen klarzumachen versucht, dass Nicht-Wollen etwas anderes ist als Nicht-Können. Eine weitere Diskussion darüber macht aus meiner Sicht keinen Sinn mehr. Daher werde ich auf eine eventuelle neuerliche Erwiderung deinerseits auch nicht mehr inhaltlich eingehen. Meine Zeit ist mir dafür wirklich zu schade, wenn du es noch immer nicht für dich annimmst – dabei ist mir dann auch egal, ob dieses Nicht-Annehmen auf einem Nicht-Annehmen-Können oder -Wollen bzw. aus deiner Sicht auf beidem beruht, weil ein Nicht-Annehmen-Wollen zugleich auch ein Nicht-Annehmen-Können zur Folge habe ...
Liebe Grüße
subigendus